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Mai 20, 2009

Private Krankenversicherung

Von Trader X

Private Krankenversicherung
Die Private Krankenversicherung (PKV) ist Teil unseres Krankenversicherungssystems. Hier dürfen sich alle Arbeiter und Angestellten, die über einen Zeitraum von drei Jahren stabil mehr als 48600 € Brutto verdienen und die übrigen Berufsgruppen, versichern.
Darüber hinaus gibt es bei den PKV Zusatzversicherungen, die auch die Mitglieder der GKV zusätzlich abschließen können, um Leistungen zu erhalten, die eine GKV nicht zahlt.

Leistungen der PKV
Im Gegensatz zur GKV, wo die Leistungen in einem Leistungskatalog fest verankert sind, ist das Leistungsspektrum der PKV wesentlich umfangreicher. Der Privatpatient kann von der Basisversorgung (ähnlich der GKV) bis zu Sonderleistungen, Krankentagegeld, oder alternativen Behandlungen alles versichern. Auch Zuzahlungen zu bestimmten Maßnahmen können ein- oder ausgeschlossen werden.
Bei allen medizinischen Behandlungen rechnet der Arzt, oder die Einrichtung mit dem Privatpatienten direkt ab. Dieser erhält dann das Geld je nach Vertrag, ganz, oder teilweise erstattet.

Beitrag der PKV
Der Versicherungsbeitrag aller PKV richtet sich nach den gewünschten Leistungen, dem Alter bei Vertragsabschluß, eventuellen gesundheitlichen Problemen, den jeweiligen Versicherungsbedingungen und den Altersrückstellungen, die gebildet werden. Bei gleicher Ausgangsposition kann die Beitragshöhe durch unterschiedliche Tarifgestaltung und Bewertungen, sowie verschiedenen Altersrückstellungen im einzelnen stark abweichen. Hier ist vor dem Vertragsabschluß ein gründlicher Versicherungsvergleich sinnvoll. Das Internet bietet dazu gute Möglichkeiten.
Im Gegensatz zur GKV gibt es bei den PKV keine beitragsfreie Mitversicherung von Kindern, oder Familienangehörigen. Jeder Versicherungsnehmer muss einen eigenen Vertrag abschließen und Beiträge zahlen.
Mit vereinbarten jährlichen Eigenleistungen können die Privatpatienten ihren Beitrag verringern.
Da das Eintrittsalter einen erhebliche Einfluss auf die Beitragshöhe hat, sollten Personen, die die Voraussetzungen erfüllen und sich privat Krankenversichern möchten, das rechtzeitig (max. bis 40 Jahre) tun.

Wechsel des Versicherers
Bis 55 Jahre ist der Wechsel innerhalb der PKV bei Einhaltung der Kündigungsfristen immer möglich, wobei er nur selten sinnvoll ist. Jeder spätere Wechsel bedeutet durch das erhöhte Lebensalter und eventuelle gesundheitliche Probleme fast immer auch einen gestiegenen Versicherungsbeitrag.
Der Wechsel von der PKV zur GKV ist nur noch in Ausnahmefällen erlaubt (Harzt IV). Wird der Beitrag wegen finanzieller Probleme für den Versicherer zu teuer, kann er nur in des Basistarif des Versicherers wechseln, wo er ähnliche Leistungen, wie ein Kassenpatient erhält.

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